Externe Nutzer in Nextcloud: Zugriff ohne Schlüssel für das ganze Haus
Kaum eine Nextcloud-Instanz bleibt über die Jahre ein geschlossener Kreis. Irgendwann kommt die Anfrage aus der Konstruktion, aus dem Einkauf oder von der Projektleitung: Der Lieferant braucht die Zeichnung, die Kanzlei soll die Unterlagen einsehen, der Prüfer will die Nachweise sehen – aber bitte ohne gleich ein vollwertiges Konto samt Kalender, Chat und persönlichem Speicher zu bekommen. Genau in dieser Lücke sitzt die Rolle des externen Nutzers, die in der Praxis meist als Gastkonto bezeichnet wird. Wer sie beherrscht, kann Zusammenarbeit nach außen öffnen, ohne die eigene Instanz zum Durchgangsbahnhof zu machen. Wer sie unterschätzt, produziert einen Wildwuchs aus halb betreuten Konten, die niemand mehr überblickt.
Der Begriff „External user“ ist dabei kein offizieller Produktname. Nextcloud selbst spricht in der Dokumentation von Gästen, die Anwendung heißt schlicht Guests, und in Ausschreibungen, Forenthreads und internen Richtlinien tauchen beide Bezeichnungen munter gemischt auf. Das führt regelmäßig zu Missverständnissen, weil unter demselben Wort drei unterschiedliche Dinge verhandelt werden: ein Gastkonto im eigenen Haus, ein Nutzer auf einem fremden Nextcloud-Server und ein anonymer Linkshare. Wer diese drei sauber auseinanderhält, hat schon die halbe Konzeptionsarbeit erledigt.
Ein Konto, aber nur ein Ausschnitt
Die technische Grundlage für externe Nutzer im eigenen Nextcloud ist die App Guests. Sie wird aus dem App-Store installiert und über die Kommandozeile aktiviert, üblicherweise mit einem schlichten occ app:enable guests. Danach findet sich im Administrationsbereich ein eigener Abschnitt, in dem sich das Verhalten der Gäste steuern lässt. Viel ist es nicht, was dort konfiguriert wird – und genau das ist die entscheidende Eigenschaft.
Ein Gastkonto ist nämlich kein abgespecktes Benutzerkonto im Sinne einer Rollenvergabe, sondern eine Kontoart mit einem grundsätzlich anderen Blick auf die Instanz. Der Gast landet nicht auf einem Dashboard mit App-Übersicht, Aktivitätenstrom und Dateiliste des eigenen Homes, sondern unmittelbar in dem Bereich, der für ihn freigegeben wurde. In der Standardkonfiguration ist das die Dateien-Ansicht mit den Freigaben, die ihn betreffen. Alles andere – Suche nach anderen Nutzern, Kontakte, Nutzerverzeichnis, Systemeinstellungen – bleibt ihm verwehrt, jedenfalls solange nicht ausdrücklich etwas anderes konfiguriert wurde.
Wer Gäste anlegen darf, ist eine der ersten Fragen, die man klären sollte. Die App erlaubt es, diese Aufgabe auf einzelne Gruppen zu delegieren. In vielen Häusern ist das genau der richtige Weg: Die IT richtet die Struktur ein, die Projektverantwortlichen erzeugen die Konten selbst und tragen damit auch die Verantwortung dafür, dass die Zugänge wieder verschwinden. In anderen Organisationen ist genau das unerwünscht, weil Gästekonten dann unkontrolliert entstehen. Beide Haltungen sind vertretbar, aber sie müssen vor dem Rollout entschieden werden – nachträglich einzugreifen ist deutlich mühsamer, weil die Erwartungshaltung der Fachbereiche dann bereits steht.
Das Anlegen selbst läuft über eine Einladung. Der Ersteller gibt eine E-Mail-Adresse an, das System verschickt eine Nachricht mit einem Link, über den der Eingeladene ein Passwort setzt, und schon existiert ein Konto. Das ist unkompliziert und funktioniert auch für Menschen, die mit Nextcloud noch nie zu tun hatten. Nicht zuletzt deshalb ist diese Variante in der Praxis beliebter als das händische Anlegen über das Backend, das zwar möglich, aber für den schnellen Projektstart zu umständlich ist.
Was Gäste dürfen – und was nicht
Die Rechte eines Gastkontos ergeben sich aus einer Mischung von App-Einstellungen und den globalen Sharing-Optionen der Instanz. Die App selbst bringt eine Whitelist mit: Dort wird festgelegt, welche Anwendungen für Gäste überhaupt sichtbar sind. Typische Kandidaten sind Dateien, Freigaben, bisweilen auch Talk für die Abstimmung am Rande oder Kalender, wenn Terminabsprachen mit Externen über die Plattform laufen sollen. Was nicht auf der Liste steht, existiert für den Gast nicht. Das ist eine grobe, aber wirksame Grenze.
Deutlich wichtiger als die App-Auswahl sind allerdings die Sharing-Regeln. Hier entscheidet sich, ob ein Gastkonto die ihm zugedachte Rolle wirklich erfüllt. Zu den Stellschrauben gehören:
- Die Frage, ob Gäste Freigaben weitergeben dürfen. Wer Kundenunterlagen teilt, will in aller Regel nicht, dass der Kunde sie anschließend an Dritte weiterreicht. Das Re-Sharing lässt sich global unterbinden.
- Die Beschränkung, dass nur innerhalb der eigenen Gruppe geteilt werden darf. Sie verhindert, dass Gäste quer durch die Instanz Freigaben verteilen.
- Die Deaktivierung der Nutzersuche im Freigabedialog. Ohne diese Einstellung können Gäste E-Mail-Adressen durchprobieren und herausfinden, welche Konten existieren.
- Der Speicherplatz. Gäste benötigen in der Regel kaum eigenes Kontingent; ein niedriges Limit oder gar null verhindert, dass Nextcloud stillschweigend als Ablage für externe Projektbeteiligte zweckentfremdet wird.
In der Praxis hat sich eine schlichte Grundeinstellung bewährt: Gäste sehen ausschließlich, was ihnen explizit freigegeben wurde, dürfen nichts weitergeben, haben kein nutzbares Eigenkontingent und tauchen in keiner Nutzerliste auf. Damit ist der Nutzwert klar umrissen – es geht um kontrollierten Dateiaustausch mit Personenbezug, nicht um einen Ersatz für eine Mitgliedschaft im eigenen Verzeichnis.
Gruppen als Ordnungsinstrument
Gäste können – anders als man vermuten könnte – Mitglied in Gruppen sein. Das ist für die Praxis ausgesprochen nützlich, weil sich damit Sammelfreigaben sauber abbilden lassen. Ein Projekt, an dem vier externe Ingenieure mitarbeiten, bekommt eine eigene Gruppe, ein Projektordner wird dieser Gruppe freigegeben, und bei Personalwechsel tauscht man schlicht die Mitgliedschaft. Das erspart das mühsame Nachpflegen einzelner Freigaben, das sonst nach jedem Wechsel ansteht.
Interessant wird das Zusammenspiel mit größeren Strukturen. Wer in der eigenen Instanz mit Gruppenordnern arbeitet, kann Gäste in die entsprechenden Gruppen aufnehmen und ihnen damit einen konsistenten Zugriff auf eine gemeinsame Ablage geben, ohne für jeden Externen ein eigenes Share zu pflegen. Das ist deutlich wartungsärmer, setzt aber voraus, dass die Gruppenzuordnung selbst einem Prozess folgt. Sonst entsteht genau jenes Problem, das man mit Gastkonten eigentlich vermeiden wollte: ein unübersichtliches Gewirr aus Sonderrechten.
Ein Blick in die Praxis
Ein mittelständischer Maschinenbauer mit rund 400 Mitarbeitern hatte das Problem in klassischer Form. Konstruktionszeichnungen, Stücklisten und Prüfprotokolle mussten mit rund 60 externen Konstrukteuren und Zulieferern ausgetauscht werden. Zuvor lief das über E-Mail-Anhänge und einen File-Transfer-Dienst, was nicht nur mühsam war, sondern bei Versionsständen regelmäßig zu Fehlern führte. Der Wechsel auf Gastkonten brachte zwei Dinge gleichzeitig: eine einheitliche Ablage und eine nachvollziehbare Zuordnung, welche Datei wann von wem abgerufen wurde.
Der Aufbau war unspektakulär. Pro Projekt entstand eine Gruppe, der jeweilige Projektordner wurde dorthin freigegeben, und die externen Beteiligten erhielten Gastkonten, die ausschließlich dieser Gruppe zugeordnet waren. Re-Sharing wurde abgeschaltet, die Nutzersuche deaktiviert, das Speicherkontingent der Gäste auf wenige Megabyte gesetzt. Die Beschwerden hielten sich in engen Grenzen. Was blieb, war die Frage nach der Nachverfolgbarkeit: Wer das Haus verlässt, dessen Konto muss deaktiviert werden – und zwar verlässlich, nicht nach Erinnerung.
Genau hier trennt sich in der Praxis die Spreu vom Weizen. Das Anlegen eines Gastkontos dauert zwei Minuten. Das verlässliche Aufräumen ist die eigentliche Arbeit, und sie ist der Punkt, an dem viele Umgebungen scheitern. Ein zweites Beispiel: Eine Steuerberatungskanzlei mit mehreren hundert Mandanten entschied sich bewusst gegen Gastkonten und für zeitlich befristete Linkshares, weil sie die personenbezogene Kontoanlage pro Mandant als zu aufwendig bewertete. Das ist keine technische Frage, sondern eine organisatorische – und sie sollte vor der Einführung beantwortet werden.
Abgrenzung: Link, Föderation, Talk oder Gastkonto
Der häufigste Fehler im Umgang mit externen Nutzern ist die Wahl des falschen Werkzeugs. Nextcloud bietet mehrere Wege, mit Menschen außerhalb der eigenen Organisation Dateien auszutauschen, und sie unterscheiden sich erheblich in Aufwand, Sicherheit und Nachvollziehbarkeit.
Der öffentliche Link ist der niedrigschwelligste Weg. Er benötigt kein Konto, funktioniert mit jedem Browser und lässt sich mit Passwort, Ablaufdatum und Download-Sperre versehen. Sein Schwachpunkt ist die Zurechenbarkeit: Wer den Link weiterreicht, verschafft Fremden Zugriff. Für einmalige Übergaben, große Dateien oder Formulareingänge ist er trotzdem oft die richtige Wahl. Für laufende Zusammenarbeit mit wechselnden Ständen ist er zu grob.
Die Föderation geht von einem anderen Modell aus. Beide Seiten betreiben eine Nextcloud, die Instanzen tauschen Freigaben über ihre Cloud-IDs aus. Der Vorteil liegt auf der Hand: Der Partner bleibt Herr über seine eigenen Konten, der Zugriff ist an eine Identität gebunden, und die Administration bleibt getrennt. Der Nachteil ist der Aufwand beim Gegenüber. Wer mit einer Behörde oder einem Konzern zusammenarbeitet, kann nicht davon ausgehen, dass dort eine Nextcloud steht – geschweige denn eine föderationsfähige.
Der Talk-Gast ist wieder etwas anderes. Nextcloud Talk erlaubt es, Gesprächen über einen Link beizutreten, ohne ein Konto zu besitzen. Das ist praktisch für Abstimmungen und Videokonferenzen, hat aber nichts mit Dateizugriff zu tun. Wer beides braucht, Gespräch und Ablage, kommt um ein Gastkonto nicht herum – oder muss zwei Wege parallel betreiben.
Und dann gibt es noch die External Storage-Anbindung, die häufig in derselben Diskussion auftaucht und doch ein anderes Problem löst. Hier wird eine fremde Ablage – ein SMB-Share, ein S3-Bucket, ein WebDAV-Endpunkt – in die eigene Nextcloud eingebunden. Das ist ein Integrationsmuster, kein Nutzerkonzept. Es beantwortet die Frage, wie Daten angebunden werden, nicht die Frage, wer sie sehen darf.
Die Entscheidung lässt sich an drei Fragen festmachen. Erstens: Muss einzelnen Personen der Zugriff entzogen werden können? Dann braucht es ein Konto. Zweitens: Soll das Gegenüber mit seinem eigenen Firmenkonto arbeiten? Dann ist die Föderation die richtige Antwort. Drittens: Handelt es sich um eine einmalige Übergabe ohne längerfristige Beziehung? Dann genügt oft schon der Link mit Ablaufdatum. Ein Gastkonto ist die Antwort auf die erste Frage – nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Sicherheit: Die unterschätzten Details
Gastkonten sind Eintrittspunkte in die eigene Instanz. Wer sie einführt, sollte die Sicherheitskonfiguration nicht als Nebensache behandeln. Dabei geht es weniger um ausgefallene Maßnahmen als um die konsequente Anwendung dessen, was Nextcloud ohnehin mitbringt.
Die wichtigste Einzelmaßnahme ist die Zwei-Faktor-Authentifizierung. Sie lässt sich gruppenbezogen erzwingen, und eine Gruppe „Gäste“ ist ein naheliegender Kandidat dafür. In der Praxis zeigt sich allerdings, dass nicht jede 2FA-Methode für externe Nutzer taugt. Hardware-Token wird niemand einem Lieferanten mitgeben, und Unternehmens-SSO-Systeme stehen Außenstehenden nicht offen. Zeitbasierte Einmalkennwörter über eine Authenticator-App sind hier das Mittel der Wahl – vorausgesetzt, der Anmeldeablauf ist so gestaltet, dass ein externer Nutzer nicht an der ersten Hürde scheitert. Ein Einladungsprozess, der technisch sauber ist, aber niemanden erklärt, was zu tun ist, produziert Supporttickets im Dutzend.
Ebenso wichtig ist die Passwortpolitik. Die entsprechende App erlaubt es, Mindestlängen und Zeichenanforderungen zu setzen sowie kompromittierte Passwörter abzulehnen. Bei Konten, die von Externen mit womöglich nachlässiger Passworthygiene genutzt werden, ist das kein Luxus, sondern Grundlage. Ergänzend sollte der Brute-Force-Schutz aktiv sein – bei Nextcloud ist er standardmäßig eingeschaltet – und die Sitzungsdauer bewusst gewählt werden. Wer den ganzen Tag über Zugriff auf sensible Unterlagen hat, braucht keine Sitzung, die zwei Wochen offen bleibt.
Ein weiterer Punkt, der gerne übersehen wird: Gäste können in der Regel auch Clients nutzen. Der Desktop-Client synchronisiert freigegebene Ordner auf einen fremden Rechner, und damit verlassen die Daten die kontrollierte Umgebung. Das ist in vielen Fällen gewollt und sinnvoll – wer ständig an Zeichnungen arbeitet, will sie nicht jedes Mal herunterladen. In sicherheitskritischen Szenarien ist es genau das, was man verhindern möchte. Hier hilft nur eine klare Regel, die technisch über die Web-Oberfläche erzwungen wird, oder der bewusste Umgang damit: Wer einem Externen Zugriff auf eine Datei gibt, gibt ihm faktisch eine Kopie. Diese Einsicht sollte vor dem Rollout stehen, nicht danach.
Für die Nachvollziehbarkeit empfiehlt sich die Audit-App, die relevante Aktionen im Log protokolliert. Wer wissen muss, ob eine Datei vor oder nach einem bestimmten Datum heruntergeladen wurde, kommt an einer solchen Protokollierung nicht vorbei. Nicht zuletzt bei Zertifizierungen – ISO 27001, TISAX im Automotive-Umfeld – ist das ein Punkt, der im Audit regelmäßig abgefragt wird.
Verzeichnisdienste und Provisionierung
Eine Eigenheit, die in der Planung oft zu spät auffällt: Gastkonten sind lokale Konten in der Nextcloud-Datenbank. Sie stammen nicht aus dem LDAP- oder Active-Directory-Verzeichnis, sie werden nicht über SAML oder OIDC angelegt, und sie erscheinen in aller Regel auch nicht im zentralen Identity-Management. Wer eine per Single Sign-on angebundene Instanz betreibt, hat es also mit einem Mischbetrieb zu tun: Die eigenen Leute melden sich über den Identitätsanbieter an, die Gäste über das lokale Nextcloud-Login.
Das funktioniert, verlangt aber Aufmerksamkeit. Die SAML-Konfiguration muss den lokalen Anmeldeweg ausdrücklich zulassen, sonst sitzen Gäste vor einer Weiterleitung, die sie nicht bedienen können. Umgekehrt muss sichergestellt sein, dass sich ein Gast nicht versehentlich über den SSO-Weg anmeldet und dort an einer unbekannten Kennung scheitert. Wer das nicht testet, produziert genau jene Supportfälle, die anschließend die Akzeptanz des ganzen Modells beschädigen.
Bei größeren Gästezahlen lohnt der Blick auf die Provisionierung. Die Nextcloud-Provisioning-API erlaubt es, Konten, Gruppen und Mitgliedschaften skriptgesteuert zu verwalten. Für ein einzelnes Projekt ist das übertrieben. Wer aber regelmäßig mit denselben Partnern arbeitet oder ganze Projekte hoch- und herunterfährt, spart sich damit viel Handarbeit – und schafft die Voraussetzung dafür, dass das Aufräumen genauso automatisiert läuft wie das Einrichten.
Betrieb: Wenn aus Dutzenden Hunderte werden
Die Skalierung ist selten ein Problem der Anwendung selbst. Ein Nextcloud-Server verkraftet auch einige hundert Gastkonten, ohne dass die Datenbank in die Knie geht. Kritischer sind die indirekten Effekte: mehr Freigaben, mehr Hintergrundjobs, mehr Datenverkehr durch synchronisierende Clients, mehr Einträge in den Logs und ein wachsender Bedarf an Speicher. Wer die externe Zusammenarbeit breit ausrollt, sollte den Cron-Job für Hintergrundaufgaben im Blick behalten – der Standardweg über Ajax in Verbindung mit einem Browser ist für produktive Setups ohnehin keine gute Idee.
Ein zweiter Aspekt betrifft die Struktur. Ohne Namenskonvention wird eine Gästeliste schnell unlesbar. Ein Konto „Müller“ in einer Liste mit 200 Einträgen ist wertlos; ein Konto mit Firmenname und Projektkürzel lässt sich in Sekunden zuordnen. Dieselbe Logik gilt für Gruppen. Wer hier von Anfang an eine Systematik etabliert, erspart sich später eine Aufräumaktion, die erfahrungsgemäß nie vollständig gelingt.
Auch die Updates gehören auf die Agenda. Die Guests-App ist ein zusätzlicher Baustein, der bei einem Major-Upgrade mitgezogen werden muss. In der Vergangenheit hat die Anwendung Phasen durchlaufen, in denen die Pflege weniger intensiv war als bei Kernkomponenten. Wer auf einer Enterprise-Subskription sitzt, hat hier den Vorteil eines definierten Supports; in reinen Community-Umgebungen empfiehlt es sich, vor jedem Sprung auf eine neue Hauptversion einen Test mit Gästezugriff einzuplanen. Zwei Stunden Testaufwand sind billiger als ein stillgelegter Projektzugang am Montagmorgen.
Offboarding: Der ungeliebte Teil
Die Frage, wie ein Gastkonto endet, ist mindestens so wichtig wie die, wie es entsteht. Grundsätzlich gibt es zwei Wege. Das Konto kann deaktiviert werden – dann bleibt es in der Datenbank bestehen, die Freigaben existieren weiter, aber niemand kann sich anmelden. Oder es wird gelöscht, womit in der Regel auch die zugehörigen Freigaben verschwinden. Beide Varianten haben Berechtigung. Wer aus Compliance-Gründen nachweisen muss, dass ein Zugang spätestens zum Stichtag entzogen wurde, ist mit dem Deaktivieren sicherer, weil es sich protokollieren lässt und der Vorgang umkehrbar bleibt.
Ein Punkt, der in der Dokumentation leicht untergeht: Eine automatische Befristung von Gastkonten bringt die App nicht mit. Wer Konten mit Ablaufdatum braucht, muss das über einen Cronjob und die Provisioning-API selbst bauen – oder es organisatorisch lösen, indem die Projektverantwortlichen beim Projektabschluss einen definierten Schritt im Prozess haben. Die zweite Variante ist ehrlicher, weil sie Verantwortung sichtbar macht, aber sie funktioniert nur, wenn jemand nachhält.
Ein Detail am Rande: Wenn ein Gastkonto gelöscht wird und Dateien übernommen werden sollen, die der Gast in einen freigegebenen Ordner gelegt hat, braucht es vorher einen klaren Blick auf die Zuständigkeiten. Die Dateien selbst liegen in der Regel in Ordnern der Organisation, nicht im Gast-Home. Trotzdem lohnt es sich, vor dem Löschen zu prüfen, ob Freigaben bestehen bleiben sollen, die in der Zwischenzeit an andere Personen gerichtet wurden.
Rechtliche und organisatorische Fragen
Sobald externe Personen auf Unterlagen der Organisation zugreifen, stellt sich die Frage nach der datenschutzrechtlichen Einordnung. Der Zugriff selbst begründet nicht automatisch ein Auftragsverarbeitungsverhältnis – wer als Lieferant Einsicht in Zeichnungen nimmt, verarbeitet nicht zwingend personenbezogene Daten für den Auftraggeber. Anders sieht es aus, wenn Gäste aktiv in Prozesse eingebunden sind, in denen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Hier sollte die Rechtsabteilung frühzeitig eingebunden werden, nicht erst beim ersten Audit.
Praktisch relevanter sind die Fragen der Datenminimierung und der Aufbewahrung. Wer einem externen Partner einen Zugriff auf einen Projektordner einräumt, sollte darauf achten, dass dort ausschließlich die benötigten Dateien liegen. Ein Sammelordner, in dem noch Verträge, Gehaltsabrechnungen oder alte Angebote liegen, ist keine Freigabe, sondern ein Datenschutzvorfall mit Ansage. Dasselbe gilt für die Auflösung von Zugängen: Wer das Konto deaktiviert, aber die Freigaben auf einen Ordner mit Aufbewahrungspflicht bestehen lässt, hat nichts gewonnen.
In regulierten Umgebungen kommt die Frage der Nachweisbarkeit hinzu. Wer wann welchen Inhalt abgerufen hat, ist bei einer Prüfung häufig eine Kernfrage. Die Audit-Protokollierung liefert diese Information, aber nur, wenn sie aktiviert ist und die Logs ausreichend lange vorgehalten werden. Die Standardeinstellungen vieler Instanzen sind hier zu großzügig beziehungsweise zu knapp – je nach Blickrichtung. Eine bewusste Konfiguration ist unumgänglich.
Wo es hakt
So nützlich das Konzept ist, es hat Kanten. Die auffälligste: Die Guests-App bietet eine recht grobe Rechtevergabe. Die App-Whitelist kennt nur zwei Zustände – erlaubt oder nicht erlaubt. Feine Abstufungen innerhalb einer Anwendung sind nicht vorgesehen. In der Praxis bedeutet das, dass man sich gut überlegt, ob man Talk für Gäste freischaltet, weil man damit das komplette Funktionsspektrum öffnet und nicht nur einen Ausschnitt.
Zweitens fehlt eine Self-Service-Komponente. Gäste können ihr Passwort ändern und ihr Profil in begrenztem Umfang anpassen, aber sie haben keine Oberfläche, um ihre eigenen Zugänge zu verwalten oder über anstehende Abläufe informiert zu werden. Wer hunderte Gäste betreut, merkt das irgendwann.
Drittens ist die Lizenzfrage nicht trivial. Ob Gastkonten in einer Enterprise-Subskription als Nutzer zählen, hängt vom konkreten Vertragsmodell ab und sollte vor dem Rollout geklärt werden – nicht nachträglich, wenn die Rechnung ins Haus flattert.
Und schließlich: Die Anwendung ist nicht dafür gedacht, eine vollständige Partnerverwaltung abzubilden. Wer externe Nutzer mit eigenem Onboarding, Vertragsbezug, Rollen und Ablaufdatumslogik braucht, wird um ein Identity-Management oder ein vorgelagertes Portal nicht herumkommen. Nextcloud liefert die Zugriffsebene, nicht den Prozess darüber.
Fazit
Gastkonten in Nextcloud sind kein Selbstläufer, aber ein Werkzeug, das in erstaunlich vielen Situationen besser passt als die Alternativen. Sie schließen die Lücke zwischen einem anonymen Link, der keine Zurechnung kennt, und einem vollwertigen Konto, das für einen externen Projektbeteiligten schlicht zu viel ist. Der Aufwand liegt weniger in der Technik – die Einrichtung ist überschaubar – als in der Organisation drumherum: Wer darf anlegen, welche Struktur wird verwendet, wie wird aufgeräumt, und wer überprüft das.
Wer diese Fragen vorab beantwortet, bekommt eine saubere Zusammenarbeit mit Externen, die sich auch nach zwei Jahren noch überblicken lässt. Wer sie offen lässt, bekommt eine wachsende Liste von Konten, deren Zweck niemand mehr kennt. Der Unterschied liegt selten in der Software. Er liegt in der Disziplin derer, die sie betreiben.